Das neue Energieeffizienzgesetz

Das neue Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland (auch Energieeffizienzgesetz oder kurz EnEfG) wurde Ende September im Bundestag verabschiedet. Damit einher ging eine Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes.

01.11.2023

Das neue Energieeffizienzgesetz

Das Bestreben der Bundesregierung ist es, die Energieeffizienz in Deutschland zu steigern und so den Energieverbrauch zu senken.  

Mit dem Gesetz werden Anforderungen für Deutschland aus der neuen EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) umgesetzt. Das EnEfG verfolgt dabei erstmalig einen sektorübergreifenden Ansatz zur Steigerung der Energieeffizienz. 

 

Ziele des Gesetzes  

Im EnEfG werden Energieeinsparziele für Deutschland bis 2030 definiert. Dabei soll der Endenergieverbrauch bis 2030 um mindestens 26,5 % auf 1867 Terawattstunden gesenkt werden und der Primärenergieverbrauch um 39,3 % auf 2252 TWh. Als Vergleichszeitraum wird jeweils das Jahr 2008 herangezogen.  

Die öffentliche Hand soll als Vorbild vorangehen. Deshalb wurden für Bund und Länder spezifische Ziele zum Senken des Endenergieverbrauchs definiert.  

 

Anforderungen an Unternehmen 

Unternehmen, die über die letzten 3 Jahre einen durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh hatten, müssen wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen in Umsetzungsplänen erfassen und veröffentlichen. Welche Maßnahmen für das jeweilige Unternehmen geeignet sind und umgesetzt werden, bleibt den Unternehmen vorbehalten. 

Unternehmen mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch von mehr als 7,5 GWh über die letzten 3 Jahre werden verpflichtet, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzuführen. 

 

Anforderungen an Rechenzentren 

Rechenzentren werden im EnEfG gesondert betrachtet. Unter anderem werden genaue Regelungen zur Abwärme und Vorschriften für Energieeffizienzstandards definiert.  Das Gesetz schreibt zudem vor, dass Rechenzentren, die vor 2026 in Betrieb genommen werden, bis 2027 einen PUE (Power Usage Effectiveness) von 1,5 und bis 2030 einen PUE von 1,3 erreichen müssen. Diese Anforderungen müssen spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme dauerhaft erfüllt werden.  

Rechenzentren, die nach 2026 in Betrieb genommen werden, müssen einen PUE von 1,3 erreichen. Ausschlaggebend für die Vorschriften ist jeweils der 1. Juli.  

 

Abwärme 

Für das produzierende Gewerbe gilt eine Abwärmeregelung. Ziel ist es, Abwärme in Produktionsprozessen möglichst zu vermeiden. Lässt sich Abwärme nicht vermeiden, müssen Unternehmen Möglichkeiten zur Wiederverwendung nutzen. Hierzu sollen unter anderem die Informationen zum Abwärmepotenzial der Unternehmen auf einer Plattform gebündelt und öffentlich zugänglich gemacht werden.  

 

Umsetzung 

Für Rechenzentren, produzierende Unternehmen aber auch für Länder und Kommunen werden im EnEfG konkrete Energieeinsparziele festgelegt. Unter bestimmten Bedingungen fordert der Gesetzgeber die Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems.  

Um diese Anforderungen zu erfüllen, müssen Energieverbräuche erfasst und dokumentiert werden. Kennzahlen müssen erstellt und regelmäßig überprüft werden. Nur so kann die Umsetzung der neuen Vorschriften gewährleistet und nachgewiesen werden.  

Für Energiemanagementsysteme sind entsprechende Softwarelösungen bereits Standard. So werden die Dokumentation und Überwachung von Kennzahlen sowie der Verbrauchsentwicklung vereinfacht und automatisiert. Die Netzvisualisierungssoftware GridVis® von Janitza ist eine solche Lösung, die damit auch für die Überwachung der Einsparmaßnahmen sinnvoll eingesetzt werden kann. 

Dashboards und Berichte in der GridVis® bieten einen schnellen und einfachen Überblick über die Entwicklung des Energieverbrauchs und das Einhalten der gesetzten Ziele. Die GridVis® ist damit bestens für den Aufbau eines zertifizierten Energiemanagementsystems geeignet.   

 

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